By Dr. Johannes Zahn (auth.)
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Lernziele Die Klarung einschlagiger G run d beg r i f feist notwendige Voraussetzung fur das Verstandnis einer jeden Abhandlung. Der Leser wird deshalb auch bei diesem Lehrbuch zunachst mit dem spezifisch begrifflichen Instrumentarium vertraut gemacht, das der Arbeit zu grunde gelegt werden soll. Dies erscheint insbesondere auch deshalb als wichtig, weil die benutzten Begriffe in Literatur und Praxis bisher keine eindeutige Abgrenzung erfahren haben.
Die Vorfußchirurgie in 2. Auflage: Bewährtes und noch mehr Neues für Sie! Eingriffe am Vorfuß sind für jeden operativ tätigen Orthopäden und Chirurgen im ambulanten und stationären Bereich ein wichtiges Arbeitsfeld. Indikationen und Techniken haben sich in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund neuer Implantate weiterentwickelt.
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1st sie dieser Verpflichtung nachgekommen, so ist hieraus keine Ver~ antwortlichkeit fUr sie daftir entstanden, daB etwa RegreBfristen abgelau~ fen waren oder Strafen verwirkt wurden. 54 Artikel12 Wenn den Handelspapieren ein Zettel beigefUgt ist, der mit dem Vermerk "bezahlt" oder "unbezahlt" zurUck:gesandt werden solI, so wird durch die Unterlassung der RUck:sendung dieses Zettels oder durch die darauf angebrachten Vermerke keine Verantwortlichkeit fUr die 1nkassostelle begriindet. ,ohne Protest" tragen, die je oach Lage des Falles yom Aussteller oder yom 1ndossanten unterzeichnet ist.
C) Akkreditive sind ihrer Natur nach von den Kauf- oder anderen Vertragen, auf denen sie beruhen konnen, getrennte Geschafte, und die Banken haben in keiner Hinsicht etwas mit solchen Vertragen zu tun und sind nicht durch sie gebunden. d) Akkreditivauftrage und Akkreditive selbst mils sen vollstandig und genau sein, und urn Irrtilmern und Miilverstandnissen vorzubeugen, sollten die eroffnenden Banken jedem Versuch des Akkreditiv-Auftraggebers entgegentreten, zu we it gehende Einzelheiten aufzunehmen.
F) Alle Rimessenbriefe miissen sehr klar gefaBte Anweisungen beziiglich der Einziehung der Handelspapiere enthaIten. g) Wenn das zum 1nkasso bestimmte Dokument mit einem Zettel versehen ist, der bestimmte Angaben enthalt, so ist allein der Rimessenbrief oder das Rimessenverzeichnis fiir die Ausfiihrung der Inkasso-Anweisungen ma13gebend. 52 I Handelspapiere Vorlegung Artikell Die Vorlegung von Handelspapieren erfolgt entsprechend den am Zahlungsort geltenden Bank-Usancen. Artikei 2 Die bei der Einziehung von Handelspapieren mitwirkenden Institute legen die Handelspapiere dem Bezogenen vor oder lassen sie ihm vorlegen, wie sie sind, ohne zur Priifung ihrer OrdnungsmaBigkeit verpflichtet zu sein.