Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse: 2.000 Begriffe by Günter Wierichs, Stefan Smets

By Günter Wierichs, Stefan Smets

Das Gabler Kompakt-Lexikon financial institution und Börse definiert die 2.000 wichtigsten Begriffe aus dem financial institution- und Börsenwesen. Die Stichwörter sind verständlich erklärt und auf eine praktische Anwendung des Wissens ausgerichtet. Damit ist das Lexikon für Bankkaufleute, für Auszubildende im Finanzdienstleistungssektor, für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Grundstudium und für alle, die sich mit Bankgeschäften auseinander setzen, ein perfektes Nachschlagewerk im Finanzalltag.

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R. 50%). Wird zusätzlich eine bestimmte o Mindestbewertungszahl erreicht, kann der Bausparer die o Zuteilung des B. beantragen. Mit der Zuteilung zu Beginn der Darlehensphase erhält der Bausparer neben seinem angesparten Kapital (einschließlich Zinsen sowie evtl. gewährter o Arbeitnehmer-Sparzulage und o Wohnungsbauprämie) ein niedrig verzinstes Darlehen mit festem Zinssatz während der gesamten Laufzeit. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in fest vereinbarten monatlichen Raten. – 3. Nutzen: Einer der Vorzüge des Bausparvertrages liegt in der Zusicherung eines festen, relativ niedrigen Darlehenszinssatzes bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, woraus sich für den Bausparer eine sichere Kalkulationsgrundlage unabhängig von Zinsänderungen am Kapitalmarkt ergibt.

Wohnungsrecht: Der Begünstigte ist berechtigt, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. – 4. Wettbewerbsbeschränkung: Der Eigentümer des belasteten Grundstücks ist verpflichtet, den Betrieb irgendeines Gewerbes oder eines bestimmten Gewerbes ohne Zustimmung des Begünstigten zu unterlassen. D. ist, sofern sie einer natürlichen Person zusteht nicht übertragbar. D. B. wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten und verminderter Wohnqualität) den o Beleihungswert eines Grundstücks mindern kann, das bei einer Kreditgewährung als o Beleihungsobjekt dient.

Börsenkurs o Emis- Börse, organisierter und reglementierter Markt für den Handel mit fungiblen (vertretbaren) Gütern (o Fungibilität). Aufgrund der Vertretbarkeit kann die Einigung der Vertragspartner auf die Art, Menge und den Preis der gehandelten Güter beschränkt werden. Typisch für den Börsenhandel ist, dass hier nur das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wird; die Erfüllung der Geschäftsabschlüsse erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Börse. Hinsichtlich der Art der gehandelten Güter werden Effektenbörsen (Wertpapierbörsen), Devisenbörsen und Warenbörsen (insbesondere für den Handel mit Rohstoffen) unterschieden.

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