Grundlagen der Baubetriebslehre / Baubetriebswirtschaft by Fritz Berner

By Fritz Berner

Bauwirtschaft als Teil des Wirtschaftssystems - Strukturen in der Bauwirtschaft - Ausschreibung - Grundlagen der Kalkulation - Ablauf der Kalkulation - Kalkulation im SF-Bau - Vertrags- und Auftragskalkulation

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Baubetrieb: Zusammenfassung aller Produktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Maschinen, Werkstoffe, Disposition) zur Erstellung von Bauwerken. Der Baubetrieb ist eine örtliche, technische und organisatorisch selbständige Einheit. In der Wirtschaftsstatistik ist auch jede Niederlassung eines Bauunternehmens und jede Arbeitsgemeinschaftsbaustelle ein Betrieb, so dass es mehr Baubetriebe als Bauunternehmungen gibt. Abb. 16 Definition des Begriffes „Baubetrieb“ 19 Die im Baubetrieb betriebswirtschaftlich und technisch-ökonomisch zu bewertenden Aufgaben und Problemlösungen sind Gegenstand der „Baubetriebslehre“.

25 Einen Sonderfall der Verjährung des Anspruches auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Schadensersatz stellen vom Unternehmer arglistig verschwiegene Mängel dar. Hier sieht § 199 BGB eine 30-jährige Verjährungsfrist ab dem Schluss des Jahres vor, in dem der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Für einen Anspruch auf Rücktritt oder Minderung gilt § 634 Abs. 4 und 5 BGB i. V. m. § 218 BGB. Über diese Konstruktion ist ein solcher Anspruch ab dem Zeitpunkt, zu dem kein Anspruch auf Nacherfüllung mehr besteht, unwirksam.

Die sonstigen Bauaufgaben des Bundes (z. B. 1 Marktteilnehmer waltungen der Länder mit ihren eigenständigen Organisationseinheiten erledigt, die auf der Ebene der Fachaufsicht und der Baudurchführung tätig sind. Maßgebend für die Abwicklung sind die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen – RBBau“. Eigene Fachabteilungen existieren beim BMVBS für die Bereiche • Straßenbau, • Brückenbau, • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

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